Mallorca Immobilien: Flughafen Palma geschlossen

 

Aschewolke legt seit Sonntagmittag Flugverkehr auch auf den Balearen lahm. Tui startete in der Nacht zuvor Rückholaktion für 540 Urlauber

Der staatliche spanische Flughafenbetreiber Aena hat am Sonntagmittag auch den Flugbetrieb auf dem Airport Palma eingestellt. Vier Tage nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans legt die Aschewolke den Luftverkehr auf den Balearen lahm. Neben Palma wurde auch der Airport auf Menorca eingestellt. Das Flugverbot soll in ganz Nordspanien vorerst bis 20 Uhr gelten.Neben den Balearen (außer Ibiza) sind die elf weitere Airports in Barcelona, Girona, Reus, Sabadell, Asturias, Santander, Bilbao, San Sebastián, Vitoria, Pamplona und Logroño geschlossen.

Deutschlands größter Reiseveranstalter TUI hatte bereits in der Nacht zum Sonntag eine große Rückholaktion gestartet und 540 Gäste von Mallorca nach Barcelona ausgeflogen. Nach einer Übernachtung in Barcelona, für die TUI aus Kulanz die Kosten übernahm, sind die Gäste am Sonntag mit einem Buskonvoi unterwegs Richtung Deutschland. Ein dutzend Busse werden nach einer geschätzten Fahrzeit von zwanzig Stunden am Hauptbahnhof in Frankfurt eintreffen. An Bord der Busse sind jeweils eine deutschsprachige Reiseleitung sowie jeweils drei Fahrer, um rund um die Uhr durchfahren zu können. Ab Frankfurt gilt das kostenlose Zug-zum-Flug-Ticket 1. Klasse für die Weiterreise.

Parallel dazu organisierte der Reisekonzern weitere Rückholaktionen, um europaweit Gäste aus ihren Urlaubsgebieten nach Hause zu bringen. Auf Gran Canaria startete am Sonntagmorgen eine Tuifly-Maschine, um weitere Gäste auszufliegen. Ziel der Maschine ist Alicante an der spanischen Costa Blanca, von dort ist ebenfalls die Weiterreise mit Bussen nach Frankfurt organisiert. Alle Maschinen des Reiseveranstalters, die sich zurzeit außerhalb Deutschlands auf noch geöffneten Flughäfen befinden, werden derzeit eingesetzt, um weitere Gäste auszufliegen.

In der Nacht zum Sonntag hatte sich der Lavastaub in der Stratosphäre in Richtung Süden ausgebreitet und die Pyrenäen und den Golf von Lyon sowie weite Teile Norditaliens erreicht.

Auf Palmas Airport waren bis Samstagabend 303 Flüge nach Nord- und Mitteleuropa gestrichen worden. Betroffen waren allein am Samstag 50.000 Mallorca-Reisende.

Betroffen von dem Flugverbot in Europa sind auf Mallorca vor allem deutsche und britische Urlauber, die am Wochenende die Heimreise antreten wollten. Die Menschen haben mittlerweile ein bis zwei zusätzliche Nächte in den Hotels der Insel verbringen müssen. Die Herbergen an der Playa de Palma sind nach Angaben des Hotelverabandes nahezu ausgebucht mit Reisenden, die die Insel nicht planmäßig verlassen konnten.

Während die Pauschalurlauber den durch die Situation erzwungenen Hotelaufenthalt von ihren Reiseveranstaltern auf Kulanzbasis bezahlt bekamen, mussten die Direktreisdende der Airlines die notwendig gewordenen Übernachtungen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Airlines, Reiseveranstalter und Hotelverände haben nach Angaben einer Hotelierssprecherin "in höchstem Maße" kooperiert, um die Reisenden mit Informationen und Unterkünften zu versorgen.

Die Reiseveranstalter suchen den Angaben zufolge nach Möglichkeiten, ihre Gäste auf alternativen Wegen nach Hause zu befördern. Als Möglichkeit bietet sich an, die Menschen per Schiff zum spanischen Festland zu bringen. Von dort aus ist die Weiterreise per Bahn oder mit Bussen möglich.

Britische Gäste auf Mallorca, die versuchen, ihren Flug auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen, müssen mit einem verlängerten Zwangsaufenthalt von bis zu einer Woche rechnen, da die Maschinen, so sie starten dürften, bereits vollkommen ausgebucht sind.

Am Samstag konnten am Flughafen von Palma knapp ein Drittel der 504 der programmierten Flüge stattfinden. Es handelte sich um Verbindungen zum spanischen Festland sowie nach Süditalien. Von den 303 gestrichenen Flügen betrafen 154 die Verbindungen von und nach Deutschland. Bis Samstagabend hatten in Europa 17.000 Flüge ausfallen müssen. In Spanien waren es 2029.

Die Hoteliers auf der Insel sind in großer Sorge. Sollte die derzeitige Situation weiter anhalten, wäre dies ein herber Schlag für die ohnehin schon von der Wirtschaftskrise gebeutelte Branche.

Was Reisende jetzt wissen sollten

Die riesige Vulkanaschewolke aus Island behindert massiv den Luftverkehr in Europa. Das Naturereignis gilt als höhere Gewalt - und dennoch können Pauschalreisende Ansprüche an ihren Veranstalter stellen, wenn sich Flüge verspäten oder ausfallen.Was Reisende jetzt wissen sollten.

Muss eine Maschine zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaub woanders landen als geplant, sei das als Reisemangel zu werten, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. «Dafür kann der Reisepreis gemindert werden, etwa im Umfang von rund fünf Prozent.» Hier weitere Fragen, die viele Urlauber jetzt beschäftigen:

Kann eine Reise wegen des Flugchaos' einfach abgesagt werden?
Nein, ein generelles Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nicht. Ist aber bei einer Kurzreise absehbar, dass sich der Abflug in den Urlaub mehrere Tage verschieben würde, könne der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten und erhalte den Reisepreis zurück, erklärt Fischer-Volk. Das gelte auch für Fälle von höherer Gewalt. Für längere Reisen von zum Beispiel zwei Wochen Dauer gebe es dagegen kein Rücktrittsrecht. Auch in diesem Fall sei ein deutlich verspäteter Abflug aber ein Reisemangel.

Dürfen Flugkunden verzichten statt lange zu warten?
   Kunden, die nur ein Flugticket gebucht haben, können wählen: «Ab der fünften Verspätungsstunde haben sie das Recht, auf den Flug zu verzichten.» In dem Fall muss ihnen der volle Flugpreis erstattet werden. «Oder sie wählen einen Ausweichflug zum Beispiel am nächsten Tag», sagt Fischer-Volk.
Der muss ihnen dann ohne Mehrkosten eingeräumt werden.

Gibt es Schadenersatz für eine Nacht auf dem Flughafen?
Nein. Konnten Fluggäste nicht abfliegen und mussten sie wegen der chaotischen Zustände am Flughafen übernachten, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. «Ihnen ist ja im materiellen Sinn kein Schaden entstanden», erklärt Fischer-Volk. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft aber zur Betreuung ihrer Kunden verpflichtet, wenn diese lange Wartezeiten hinnehmen müssen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie sie mit Essen und Getränken versorgen muss.

Darf die Maschine einfach ganz woanders landen?
Auch wenn der Flugverkehr aus Gründen höherer Gewalt eingeschränkt ist, muss eine Fluggesellschaft die Passagiere an den Zielort bringen. Kann eine Maschine dort nicht landen und muss sie auf einen anderen Flughafen ausweichen, habe die Airline die Pflicht, die Gäste zum Beispiel mit Bussen ans Ziel zu bringen, sagt Fischer-Volk. Sorgt eine Fluggesellschaft nicht für die Weiterreise, könne der Gast diese selbst organisieren und die Kosten für Bus- oder Bahnfahrt der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Wer zahlt die Fahrt bis zur Haustür?
Ein häufiges Missverständnis aufgebrachter Urlauber sei in solchen Fällen die Erwartung, die Rückfahrt bis nach Hause bezahlt zu bekommen. Das sei aber nicht so: «Sowohl Pauschalurlauber als auch Kunden, die den Flug individuell buchen, müssen sich selbst darum kümmern, vom Flughafen bis zur Haustür zu kommen», so Fischer-Volk.

«Ich kann mir nicht einfach ein Taxi nehmen und die Kosten zurückverlangen.»
Wer zahlt bei stark verspäteter Rückkehr das Hotel?
   Im Fall von höherer Gewalt gibt es keinen Anspruch auf Erstattung von Übernachtungskosten, wenn ein Reisender, der an einem anderen Flughafen als geplant landen musste, so spät am Abend am ursprünglichen Zielflughafen eintrifft, dass er nicht mehr nach Hause kommt. «Muss er sich dann ein Hotel suchen, hat er die Kosten dafür zu tragen», erklärt die Verbraucherschützerin.