German non-residents should be later this year to sell their property to save taxes

German sellers of real estate in Mallorca can save taxes in 2012.

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ratifiziert! Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2013  

Am vergangenen 18. Juli 2012 wurde in Berlin der Ratifizierungsprozess des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland beendet, welches im Februar 2011 unterzeichnet worden war. Daher wird dieses neue DBA in Kürze in Kraft treten und gemäß Artikel 30 ab dem 01. Januar 2013 angewandt werden.  

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen lösst damit das bisher geltende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern von 1966 ab.  In seiner Struktur und seinem Inhalt trägt das neue Abkommen den veränderten ökonomischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Spanien und Deutschland Rechnung und orientiert sich weitestgehend an dem aktuellen Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OCDE).

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wird nun einige WICHTIGE NEUERUNGEN mit sich bringen, welche in Spanien von grosser Bedeutung sein dürften:

IMMOBILIEN: Diejenigen Personen, welche in Deutschland leben und beabsichtigen, über kurz oder lang eine sich in Spanien befindliche Immobilie zu veräussern, sollten dies unter Umständen vor dem 31.12.2012 tun. Andernfalls laufen Sie Gefahr, mehr als das Doppelte am Steuern auf den Gewinn zahlen zu müssen.  Wird der Verkauf nämlich vor dem 31.12.2012 getätigt, so kommt noch das alte DBA zur Anwendung, nach dem Vermögensgewinne aus der Veräußerung von sich in Spanien befindlichen Immobilien von in Deutschland ansässigen Personen nur in Spanien mit 21% versteuert werden müssen, nicht jedoch in Deutschland. 

Nach dem neuen Abkommen welches für Veräusserungen ab dem 01.01.2013 zum Tragen kommt, werden diese Vermögensgewinne sowohl in Spanien als auch in Deutschland (mit bis zu 50% für hohe Einkommensklassen) versteuert, wobei aber die in Spanien gezahlten Steuern (21%) in Deutschland angerechnet werden.

Eine weitere wichtige Änderung besagt, dass in Deutschland ansässige Personen oder Institutionen erzielte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen einer in Spanien oder Deutschland ansässigen Gesellschaft, deren Vermögenswerte hauptsächlich aus sich in Spanien befindlichen Immobilien zusammensetzen, bzw. Nutzungsrechte an sich in Spanien befindlichen Liegenschaften (Golfplätze, Liegeplätze in Sporthäfen usw.) verwalten, auch in Spanien versteuern müssen. Die diesbezüglich bereits in Deutschland gezahlten Steuern werden jedoch mit den in Spanien zu zahlenden Steuern verrechnet. Nach dem derzeit geltenden Abkommen werden diese Gewinne lediglich in Deutschland versteuert, daher ist es für in Deutschland ansässige Gesellschaften oder Institutionen, die beabsichtigen, derartige Anteile oder Aktien zu veräußern, ratsam, dies vor Inkrafttreten des neuen Abkommens zu tun, um die Zahlung von Steuern in Spanien zu vermeiden. 

RENTEN: Das neue DBA wird denjenigen deutschen Rentnern, welche ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, mehr Beachtung schenken.  Nach dem Abkommen von 1966 muss ein in Spanien lebender deutscher Rentner seine Rentenbezüge lediglich in Spanien versteuern (es sei denn, es handelt sich um Bezüge aus dem öffentlichen Dienst), in Deutschland sind diese Bezüge dann steuerfrei (Artikel 19.1).

Auch nach dem neuen Abkommen werden diese Rentenbezüge in Spanien versteuert, allerdings hat Deutschland die Möglichkeit, diese Bezüge ebenfalls mit bis zu 5% zu besteuern, wenn es sich dabei um Pensionen handelt, die ab dem 1. Januar 2015 von der deutschen Sozialversicherung oder bestimmten anderen Rentenversicherungen, in die mehr als 12 Jahre eingezahlt wurde, gezahlt werden,. Für Pensionsansprüche ab 01. Januar 2030 steigt dieser Steuersatz sogar auf 10 %, wobei die sich daraus ergebenden Steuern, welche bereits in Deutschland gezahlt wurden, in Spanien angerechnet werden.

BESSERER INFORMATIONSAUSTAUSCH UND AMTSHILFE 

Im neuen DBA vereinbarten beide Staaten, den Informationsaustausch sowie die bereits bestehende gegenseitige Amtshilfe bei der Erhebung von Einkommens- und Vermögensteuer nicht nur zu verbessern, sondern diese ausserdem auf alle Bereiche der lokalen und staatlichen Steuerangelegenheiten (Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer und Steuer über notariell beurkundete Rechtsgeschäfte, gemeindliche Wertzuwachssteuer usw.) auszudehnen. 

ANDERE EINKÜNFTE UND VERMÖGENSSTEUER

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien wird noch eine Vielzahl weiterer Änderungen in unterschiedlichen Bereichen mit sich bringen, so z.B. bei der Besteuerung von Vermögensgewinnen aus dem Verkauf von Gesellschaften, Zinseinkünfte aus Darlehn usw. Außerdem bleibt eine wichtige Neuerung in Bezug auf die Vermögenssteuer anzumerken. Diese Steuer ist derzeit in Spanien für die Jahre 2011 und 2012 zu zahlen, eine Verlängerung ist allerdings zu erwarten. Nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen müssen in Deutschland Ansässige mit Gesellschaften die Immobilien in Spanien halten, diese Steuer in Spanien zahlen. 

KEIN DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN FÜR ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER

Derzeit besteht zwischen Spanien und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen bzgl. Der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, so wird diesbezüglich die Gesetzgebung des jeweiligen Landes angewandt, was nicht selten zur Doppelbesteuerung führt. Hinzu kommt, dass der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuersatz in einigen autonomen Regionen Spaniens für die dort ansässigen Bürger drastisch gesenkt wurde (auf den Balearen z.B. beträgt der Erbschaftssteuersatz zwischen direkten Verwandten 1%, der Schenkungssteuersatz 7%), während bei Erbschaften bzw. Schenkungen zwischen nicht in Spanien voll steuerpflichtigen Personen ein sehr hoher Steuersatz von bis zu 34% anfällt. Die Europäische Kommission, die diese Ungleichbehandlung zwischen Residenten und Nicht-Residenten bereits mehrmals als Diskriminierung deklariert hat, hat gegen Spanien am 07.03.2012 vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht (AZ: C-127/12). Wir erwarten daher mittelfristig die Lösung dieses Problems.