Mallorcaimmobilien mieten

Wer ein Mietobjekt sucht, tut gut daran, die Kriterien genau einzugrenzen: Wo (Lage) und was (Objektart) suche ich? Wie viel bin ich bereit, dafür auszugeben (Mietpreis)? Was ist für mich unumgänglich (Meerblick, privater Pool, zentrale Lage, Schulnähe)? Mietangebote findet man über Zeitungsanzeigen, im Internet oder mit hilfe einer Immobilienagentur.

 

Langzeitvermietung oder Ferienvermietung auf Mallorca

Wer bereits eine Immobilie auf Mallorca besitzt und mit dem Gedanken spielt, diese zu vermieten, sollte sich dagegen erst einmal mit dem mallorquinischen Mietrecht auseinandersetzen. Grundsätzlich gilt auf dem Gebiet der Wohnraumvermietung das spanische Mietgesetz, das Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU). Es zielt darauf ab, die längerfristige gewöhnliche Miete zum Zweck der dauerhaften Nutzung der Immobilie als Wohnsitz zu regeln. Allerdings eröffnet auch das LAU in bestimmten Einzelfällen die Möglichkeit einer Kurzzeitvermietung, beispielsweise wenn der Mieter sich für einen kurzen Arbeitsaufenthalt auf Mallorca befindet.

In der Regel sind deutsche Immobilienbesitzer aber eher an der lukrativeren touristischen Kurzzeitvermietung interessiert, für die eine besondere Genehmigung notwendig ist (ETV). Ein Anwesen ohne eine Lizenz zu vermieten kann mit einer Strafe von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. In letzter Zeit seien immer mehr illegale Vermietungen durch die Inspektoren der Tourismusbehörde aufgedeckt worden. Und die Möglichkeiten eines Neueinstiegs sind begrenzt: Eine neue Lizenz wird auf Mallorca derzeit nur noch für Häuser mit Pool erteilt, deren Grund und Boden als städtisch klassifiziert ist.

Stellt sich letzlich die Frage, ob die Kurzzeitvermietung nach dem LAU ein Weg ist, um diese Lizenz zu umgehen. Die Antwort lautet: Wohl kaum. Grundsätzlich gehen Mallorcas Behörden nämlich bereits von einer Ferienvermietung aus, wenn ein Objekt kommerzialisiert wird. Als Belege dafür können ihnen touristische Dienstleistungen wie beispielsweise die Reinigung der Immobilie oder die Bereitstellung von Bettwäsche sein. Auch wenn der Mieter die Nebenkosten nicht direkt an die entsprechende Gesellschaft abführt (zum Beispiel die Stromkosten an die Elektrizitätsgesellschaft), sondern sie pauschal mit dem Vermieter abrechnet, wird oft von einer genehmigungspflichtigen touristischen Vermietung ausgegangen. Das Gleiche gilt, wenn in Erfahrung gebracht wird, dass ein Objekt mehrmals hintereinander kurzzeitig vermietet wird.

Fazit: Die private touristische Vermietung ist auf Mallorca nur begrenzt möglich. Es ist auch nicht anzunehmen, dass sich in einer Region, in der der Hotelverband zu den einflussreichsten Interessengruppen gehört, so schnell etwas daran ändern wird. Dennoch ist der Erwerb einer Vermietungslizenz nicht unmöglich. Auf Mallorcas regulärem Mietmarkt sind die Weichen dagegen auf Wachstum gestellt. Die Mietpreise steigen langsam und moderat, das spricht dafür, dass es auch in Zukunft Stabilität und eine gute Entwicklung geben wird.