Bauaufsicht auf Mallorca greift hart durch

Im Jahr 2018 wurde der Abriss von 97 illegal errichteten Gebäuden angeordnet. Es wurden Gelstrafen von insgesamt 5,2 MIO Euros verhängt. In fast allen Fällen haben die Besitzer schnell reagiert und den Abriss durchgeführt bevor die Bescheide zugestellt wurden. Somit wurden ihnen 90% der angedrohten Bußgelder erlassen. Der Etat der Behörde für Bauaufsicht (ADT) soll im Jahr 2020 dann 1 MIO Euros betragen und somit doppelt so hoch ausfallen wie noch in diesem Jahr.

In allen Gemeinden die ein Kooperationsabkommen mit dem Inselrat haben, ist die ADT für ländliche Grundstücke zuständig. In den anderen Gemeinden obliegt die Bauaufsicht den Rathäusern. Gebäude die zwar ohne Genehmigung gebaut wurden, aber grundsätzlich genehmigungsfähig gewesen wären, können nachträglich gegen Zahlung einer Strafe legalisiert werden. Nicht genehmigungsfähige Gebäude, die aber bereits 7 Jahre stehen, und in dieser Zeit keine Anzeige wegen Verstößen gegen die Bauordnung erstattet wurde, können nicht mehr mit einer Abrissverfügung belegt werden. Das Gebäude kann dann zwar bestehen bleiben, ist aber weiterhin nicht legal. Es genießt Bestandsschutz. Diese Regelung gilt nur für Gebäude die am 31.12.2017 bereits mindestens 8 Jahre fertiggestellt warten. Bauten, die zu diesem Zeitpunkt noch keine acht Jahre fertiggestellt waren, können nie wieder Bestandsschutz erlangen. Ihnen droht eine Abrissverfügung.