Riester-Rente jetzt auch unter Palmen

Vom Meer weht eine feine Brise, die Palmen wiegen sich im Wind.Und Sie sitzen mit einem Buch auf der Terrasse Ihrer kleinen Finca auf Mallorca.So oder so ähnlich stellen sich viele Bundesbürger ihren wohl verdienten Ruhestand vor. Der Europäische Gerichtshof hat vorgeschrieben, dass Steuerzahler den Ruhestand in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein auch mit Auszahlungen aus ihrer Riester-Rente genießen können.

 

Vom Meer weht eine feine Brise, die Palmen wiegen sich im Wind. Und Sie sitzen mit einem Buch auf der Terrasse Ihrer kleinen Finca auf Mallorca. So oder so ähnlich stellen sich viele Bundesbürger ihren wohl verdienten Ruhestand vor. Der Europäische Gerichtshof hat vorgeschrieben, dass Steuerzahler den Ruhestand in der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein auch mit Auszahlungen aus ihrer Riester-Rente genießen können. Die Richter urteilten, dass die Regelungen zur staatlich geförderten Riester-Rente in drei Punkten gegen EU-Recht verstoßen (Az. C-269/07).

 

 

Die Bundesregierung besserte flugs nach und verabschiedete nun EU-konforme Regelungen zur Riester-Rente. Und die sehen insbesondere für Grenzgänger und diejenigen, die ihren Ruhestand unter Palmen auf Mallorca oder in den Lavendelfeldern der Provence verbringen möchten, erhebliche Verbesserungen vor. Ab sofort können auch Grenzgänger, die beispielsweise in Frankreich wohnen, aber in Deutschland arbeiten und somit auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine Riester-Rente abschließen und staatliche Zulagen beantragen. Jeder Anleger erhält 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind gibt es 185 Euro. Hat der Sprössling das Licht der Welt nach 2007 erblickt, spendiert der Staat sogar 300 Euro. Alternativ können die Anleger die Einzahlungen in die Riester-Rente auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung verrechnen - immerhin bis zu 2100 Euro. Einzige Bedingung: Der Anleger muss vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in den Vertrag einzahlen - maximal 2100 Euro.

Doch die EU-konforme Regelung zur Riester-Rente grenzt nun eine andere Personengruppe aus. Nämlich diejenigen, die in Deutschland wohnen und im EU-Ausland arbeiten. Denn diese sind meist in ausländischen Rentenversicherungen pflichtversichert und haben daher künftig keinen Anspruch mehr auf staatliche Zulagen. Doch die Regierung zeigt sich gegenüber den betroffenen Riester-Sparern kulant: Die Neuregelung gilt für Verträge, die ab dem 1. Januar 2010 abgeschlossen werden.

Auch Riester-Sparer, die ihren Ruhestand im EU- oder EWR-Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum) verbringen, profitieren von der neuen Regelung. Denn sie müssen die staatlichen Zulagen und Vergünstigungen nun nicht mehr an den Staat zurückzahlen.

Wer auf Mallorca eine Finca baut oder eine Berghütte in Österreich erwirbt, kann künftig Wohn-Riester nutzen, um die Immobilie zu finanzieren. Einzige Bedingung: Die Wohnung muss die Hauptwohnung sein. Ferienhäuser sind von der Förderung weiter ausgeschlossen.