Reform des spanischen Mietgesetzes LAU soll noch diesen Sommer in Kraft treten.

Die Reform des spanischen Mietgesetzes sieht zahlreiche Änderungen sowohl für Langzeitvermietungen als auch für Ferienvermietungen auf Mallorca vor.

Um den Mietmarkt zu beleben, hat die Regierung Ende Mai 2012 eine Mietreform verabschiedet. Die Reform des spanischen Mietgesetzes (LAU), die in diesem Sommer in Kraft treten soll,  beinhaltet eine Reihe von Neuregelungen, die die Rechte der Vermieter stärken. So wird die Pflichtdauer eines Mietvertrags von fünf auf drei Jahre reduziert. Die automatische Verlängerung des Vertrags, die bislang drei Jahre betrug, schmilzt auf ein Jahr.

Unabhängig von der Vertragsdauer kann der Mieter künftig jederzeit kündigen. Die Kündigungszeit beträgt einen Monat. Der Vermieter kann Eigenbedarf geltend machen, muss den Bedarf aber zwei Monate vorher ankündigen. Bislang musste eine Eigenbedarfsregelung im Vertrag festgehalten werden. 

Der Mieter hat nur noch eine Frist von 10 Tagen, um die Miete zu zahlen. Mieterhöhungen, die sich bislang an der Inflationsrate orientierten, sind nunmehr zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbar.  

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Tourismusrahmengesetz sieht vor das mit der Reform des spanischen Mietgesetzes (LAU)  die Regulierung der Ferienvermietung in Zukunft ganz den Regionen überlassen wird. Die Landesregierung der Balearen betrachtet Ferienapartments im Gegensatz zum LAU als unlautere Konkurrenz zu Hotels.

Zur Ferienvermietung zugelassen sind demnach nur freistehende Häuser (Fincas), Reihenhäuser oder Einliegerwohnungen. Und auch für diese gelten strenge Kriterien, die nicht in jedem Fall leicht zu erfüllen sind. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern dagegen ist nichts zu machen. Im Gegensatz zu hotelähnlichen Apartmentanlagen können sie nicht angemeldet werden. 

Das Tourismusrahmengesetz hat das Antragsverfahren für die Erteilung der Lizenz zur Ferienvermietung deutlich vereinfacht und transparenter gestaltet. Die entsprechenden Antragsformulare stellen wir am Ende des Artikels zum Download bereit. Vorgelegt werden müssen durch den Antragsteller oder einen beauftragten Fachmann zudem Ausweiskopien und Steuernummer (NIE) des Eigentümers, Kopie des Grundbucheintrags, Nachweis über Zahlung der Grundsteuer (IBI) sowie Pläne oder Skizze der zu vermietenden Immobilie mit weiteren Angaben zur Beschaffenheit.

Das spanische Mietgesetz bietet bislang ein Schlupfloch, da es auch die tageweise Vermietung erlaubt. Doch da die Ferienvermietung in Zukunft Sache der Regionen sein soll, können sich Vermieter dann nicht mehr auf das LAU berufen.

Die Geldbußen werden mit dem neuen Gesetz um rund 30 Prozent angehoben, wie das Ministerium bestätigt. Im Gesetzentwurf erstrecken sich die Kapitel über Inspektionen und Strafen über 13 Seiten, in schweren Fällen drohen demnach bis zu 400.000 Euro Buße. Laut Ministerium stehen insgesamt 15 Inspektoren bereit – die allerdings auch für andere touristische Unterkünfte zuständig sind. In der Branche geht man davon aus, dass bis zu 90 Prozent der Ferienvermieter keine offizielle Lizenz haben.