Mallorca Immobilien: Mehr deutsche Rentner kaufen Immobilien auf Mallorca

Der Kauf einer Finca oder Wohnung auf Mallorca ist der Beginn den Traum von einem Lebensabend im sonnigen Süden wahr werden zu lassen. Hier die wichtigsten Tipps für die Auszahlung der deutschen Rente auf Mallorca.

 

 

 

Wo und wie muss ich meine Rente beantragen?
Die deutsche wie auch die spanische Rente muss grundsätzlich im aktuellen Wohnsitzstaat beantragt werden. Liegen dort keine Versicherungszeiten vor, kann man sich auch an den Versicherungsträger des Landes wenden, wo zuletzt Beiträge entrichtet worden sind. Hierzu ist grundsätzlich der normale landestypische Antragsvordruck zu verwenden, der auch gleichzeitig als Antrag in allen weiteren EU-Ländern gilt, wo man gearbeitet oder gelebt hat. So werden doppelte Anträge in mehreren Sprachen vermieden.

Können deutsche Arbeitnehmer in Spanien mit wenig Spanischkenntnissen ihren Antrag auch in Deutschland stellen?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung wird einen solchen Antrag nicht ablehnen. Doch ist erste Anlaufstelle grundsätzlich der Rentenversicherungsträger des Wohnsitzlandes. Ansonsten muss mit Komplikationen gerechnet werden, wenn neben einer deutschen auch eine spanische Rente bezogen werden soll. In diesem Fall sollte eine Antragstellung über das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) vorgenommen werden, da ansonsten von spanischer Seite auf eine gesonderte Antragstellung bestanden wird. Denn die europäischen Gemeinschaftsregeln weisen explizit auf eine Antragstellung im Wohnsitzstaat hin, wenn in diesem auch in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Zudem fällt der bürokratische Aufwand geringer aus. Denn wenn beide Renten zu etwa gleicher Zeit beginnen, brauchte nur ein Antrag gestellt werden, um die Rentenverfahren in beiden Ländern einzuleiten.

Müssen Unterlagen aus Deutschland bei Vorlage in Spanien vorher übersetzt werden?
Die Rentenversicherungsträger arbeiten mit hauseigenen Übersetzern und Übersetzungsbüros zusammen. Ich empfehle, es zunächst ohne Übersetzung zu versuchen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag der Rente?
Prinzipiell immer mitgebracht werden müssen ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Ähnliches), Versicherungsnummern und – sofern vorhanden – der aktuellste im Besitz befindliche Versicherungsverlauf, damit überprüft werden kann, ob alle Versicherungszeiten enthalten sind.

Wie wichtig ist es, jährlich zugeschickte Einzahlungsbescheinigungen der spanischen Seguridad Social aufzuheben?
Ähnlich wie in Deutschland sollte es grundsätzlich ausreichend sein, immer nur die letzte und somit
aktuellste Übersicht über die Versicherungszeiten aufzuheben. Falls Abweichungen oder Unstimmigkeiten auftreten, sollte man sich an die spanische Behörde Tesoreria de la Seguridad Social wenden.

Wie lange vor Rentenbeginn sollte ich die Rente beantragen?
Als Faustformel für die Beantragung einer deutschen Rente bei Aufenthalt im Ausland gilt, dass ein Antrag etwa fünf Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden sollte, damit alle Beteiligten genügend Zeit haben, Daten auszutauschen. Spätestens beantragt werden muss die deutsche Rente drei Kalendermonate nach Erfüllung der Voraussetzungen, damit diese noch rückwirkend zuerkannt werden kann. Unter Umständen greifen auch landestypische Regelungen. Wenn die Rente jeweils zur gleichen Zeit beginnt, muss deswegen im Einzelfall abgewogen werden, ob einem weniger Bürokratie oder aber eine rechtzeitige Auszahlung wichtiger sind.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um schon vor der Rente mein Konto klären zu lassen?
In erster Linie sollten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, bei denen der Datenbestand noch unvollständig ist. Das betrifft regelmäßig Unterlagen der schulischen Ausbildung sowie Fach- und Hochschule (ab vollendetem 17. Lebensjahr). Auch hier sollten immer persönliche Unterlagen vorgelegt werden und – falls auch Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden – auch die Geburtsurkunden der Kinder. Hin und wieder kann es auch vorkommen, dass Arbeitslosigkeitszeiten nicht ordnungsgemäß vermerkt sind oder Beschäftigungszeiten, insbesondere vor 1973, vor Einführung der maschinellen Datenübermittlung, fehlen. In diesem Fall sollten Sie Nachweise oder alte Versicherungskarten mitbringen, sofern Sie diese noch haben. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch Lehrunterlagen oder Unterlagen von vom Arbeitsamt geförderten Umschulungen mitzubringen – selbst dann, wenn diese bereits zeitlich erfasst wurden sind.

Was ändert sich, wenn Deutsche bereits 15 Jahre in Spanien gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben?
Allein die Einzahlung von Beiträgen über einen Zeitraum von 15 Jahren begründet nicht zwangsläufig einen Anspruch auf eine spanische Rente, denn auch in Spanien gibt es nach derzeitiger Rechtslage zusätzliche Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Manchmal steckt die Tücke im Detail. Inwieweit es vorteilhaft sein kann, die Bedingungen auf eine spanische Rente bereits nach spanischem Recht, das heißt ohne Zuhilfenahme weiterer Versicherungszeiten, zu erfüllen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Welche Möglichkeiten haben deutsche Arbeitnehmer in Spanien, die noch keine 15 Jahre eingezahlt haben und noch nicht 65 sind, sich über ihre Rentenansprüche zu informieren?
Neben dem Angebot Internationaler Beratungstage können Infos über die kostenlosen Servicetelefone des Instituto Nacional de la Seguridad Social (Tel.: 900-16 65 65) auf Spanisch und künftig in Deutschland über die Nummer 0800-10 00 48 070 (mit Vorwahl auch aus Spanien anwählbar) einholen. Darüber hinaus können sich Kunden via Chat mit Beratern der DRV unterhalten (Achtung: für jedermann mitverfolgbar!) oder sich Fragen per E-Mail (meinefrage(at)drv-bund.de, internationale-beratung(at)drv-bund) beantworten lassen. Zusätzlich bietet die Website der DRV unter anderem Fragen-Antwort-Kataloge.

Wie wichtig ist die NIE-Nummer bei Auskünften zu Ansprüchen und beim Antrag der Rente?
Die NIE (Número de Identificación de Extranjeros), als ausländisches Pendant zur DNI (Documento Nacional de Identidad), vereinfacht die Arbeit, da sonst erst die Nummer herausgesucht werden muss. Bei eigenständiger Antragstellung sollte die Nummer in jedem Fall angegeben werden.

Mit welchen Bearbeitungszeiten ist in der Regel zu rechnen?
Bei der Erteilung eines Bescheids über die Altersrente ist das INSS sehr schnell, was auch dazu führt, dass man meist erst in dem Monat Rente beantragen soll, in dem das maßgebliche Lebensalter vollendet wird. Wenn eine deutsche Rente vom Wohnsitzland Spanien aus beantragt wird, müssen fünf Monate Bearbeitungszeit eingerechnet werden. Das liegt am komplexen Verfahren bei der Kranken- und Pflegeversicherung, zudem werden Zahlungen erst zum übernächsten Kalendermonat angewiesen.

Kann ich meine deutsche Rente auf eine Konto in Spanien ausgezahlt bekommen?
Ja. Die Auszahlung unter Angabe von BIC- und IBAN-Kennziffern ist zudem kostenfrei. Einzig in Ländern außerhalb der Europäischen Union sind unter Umständen Wechselgebühren selbst zu tragen.