Legalisierung von Schwarzbauten möglich

Am Dienstag dem 11. März 2014 wurde das lang erwartete und heiß diskutierte erste Bodengesetz der Balearen vom Parlament verabschiedet.

Neben einer Amnestie für Schwarzbauten (Fincas)in ländlichen Gebieten werden Bußgelder für ab jetzt errichtete Gebäude oder Gebäudeteile ohne Genehmigung erheblich erhöht. Das „Ley Company“, benannt nach dem Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Raumordnung der Balearen, ist seit mehreren Jahren in Arbeit. Sein Vorentwurf wurde vor einem Jahr teilweise für verfassungswidrig erklärt. Mit der Modifizierung sollen nunmehr diese Bedenken ausgeräumt worden sein. Neben der Verschlankung von Verfahren, der Verschärfung von Sanktionen für illegale Bauten sind nunmehr auch Voraussetzungen geschaffen worden, illegale oder teil-illegale Bauten im „suelo rustico“ (ländliche Gebiete), welche Bestandschutz genießen zu legalisieren. Nach ersten Schätzungen sind davon rund 20.000 Immobilien betroffen. Die Amnestie gilt für Häuser auf dem Land, deren Verstoß gegen die geltenden Baugesetze bereits verjährt ist. Auch darf seitens der Kommune seit Fertigstellung der Immobilie kein Strafverfahren gegen die Eigentümer eingeleitet worden sein. Gegen eine Strafzahlung in Höhe von 3% der Baukosten können diese Häuser nun auf Antrag legalisiert werden. Ferner wurden die Voraussetzungen und das Genehmigungsverfahren um Fincas einer gewerblichen oder touristischen Nutzung (Landhotel, Agroturismo, Restaurant, etc.) zuzuführen, nochmals erheblich gelockert. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt offiziell in Kraft.