Expertenkommission legt Gutachten zur Steuerreform vor

Die Besteuerung bei Immobilienerwerb soll unverändert bleiben. Die direkten Steuern u.a. die Einkommensteuer (IRPF) sollen gesenkt und die indirekten Steuern u.a. die Tabaksteuer – mit Ausnahme der Mehrwertsteuer (IVA) – erhöht werden.

Der von der spanischen Regierung eingesetzte Expertenrat legt sein 444 Seiten umfassendes Gutachten vor in dem das spanische Steuersystem analysiert und Verbesserungsvorschläge gemacht werden, einschließlich einer Neuordnung der Sozialabgaben zur Entlastung der Unternehmen.

Die grundsätzlichen Empfehlungen der Expertenkommission sind:

- Abbau von Subventionen und Sonderregelungen.

- Vereinfachung und Herabsetzung der Berechnung der Einkommensteuer.

- steuerliche Begünstigung von Ersparnissen.

- vollständige Neuregelung der Grundsteuer IBI.

- Herausnahme der Immobilienbesteuerung aus der Einkommensteuer.

- Reduzierung der Körperschaftsteuer bis auf 20 %, maximal 25 %

- sofortige Abschaffung der Vermögensteuer.

- Erbschaftssteuer einheitlich für ganz Spanien von maximal 4-10 %

- Abschaffung der Stempelsteuer AJD,

- Vereinfachung der Mehrwertsteuer IVA mit dem Ziel, die reduzierten (10%) bzw. super-reduzierten (4%) Steuersätze dem allgemeinen Steuersatz (21%) anzugleichen; also eine deftige Erhöhung. Ausgenommen werden soll die IVA bei Immobilienkauf, touristischen Dienstleistungen und dem öffentlichen Nahverkehr.

- Die Energiebesteuerung, insbesondere die Mineralölsteuer neu gestalten.

- Erhöhung der Alkoholsteuer, außer für Wein

- Gerechtere Verteilung der Sozialabgaben

Neu erfunden wurde der “Nicht-ansässige Resident” (residente no domiciliado), mit dem Ziel das spanische Steuerrecht gegenüber Ausländern als Marketinginstrument einzusetzen, um hochqualifizierte Arbeitskräfte nach Spanien zu locken, die dann 24,75 % Steuern auf das in Spanien erarbeitete Einkommen zahlen. Rentner sollen keinerlei Steuern mehr in Spanien zahlen. Derzeit werden Rentner, die in Spanien nichts weiter besitzen als eine Immobilie, gleich mit drei Steuerarten belegt, Grundsteuer, Vermögensteuer und Einkommensteuer.

Der Verwaltungsakt zur Erlangung der spanischen Steuernummer NIE soll vereinfacht werden.

Das Formular 720, womit Informationen abgefragt werden für die sich nicht einmal der Wohnsitzstaat interessiert, soll abgeschafft werden.

Mit dem Verweis darauf dass man  in touristischen Zonen eher daran interessiert sein sollte Ausländer oder Touristen möglichst lange am Ort zu halten, soll die unsinnige Regelung das Nicht-EU-Bürger die mehr als 500.000 € in eine Immobilie investieren, zwar eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als sechs Monate im Jahr erhalten, aber damit auch automatisch unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen, abgeschafft werden.

Die fiktive Besteuerung der Eigen-Nutzung der Immobilie bei Nicht Residenten soll abgeschafft werden. Der neu geschaffene Status als "Nicht-ansässiger Resident" soll für maximal zehn Jahre gelten.