50% Steuerersparnis auf Immobilien in Mallorca

50% Steuerersparnis auf Immobilien die im Jahr 2012 erworben werden und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer wurde teilweise zurückgenommen. 

Die Versteuerung des Gewinns aus einem Immobilienverkauf wird drastisch reduziert. Das gilt aber nur für jene Käufer, die ab sofort bis Ende des Jahres 2012 eine Immobilie erwerben, egal ob Wohnung, Haus, Büro, Lager, Garage oder ähnliches. Ist das der Fall, muss bei einem irgendwann späteren Verkauf nur 50 % des Gewinns versteuert werden. Diese Vergünstigung gilt für Privatleute wie auch für Gesellschaften, Residente wie Nicht-Residente und wurde mit Real Decreto-Ley 18/2012 vom 11.05. eingeführt. Die Kaufvertragsparteien dürfen aber nicht verwandtschaftlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sein.

Aber auch bei der doch gerade erst geänderten (erhöhten) Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales; ITP), s. wurde teilweise zurückgenommen. Das ist zwar im Ergebnis erfreulich, aber die Berechnung der Steuer im Einzelfall ist in Zukunft ohne Taschenrechner nicht mehr zu leisten die Steuersätze sind gleitend, mit der Folge also dass, anders als bisher nicht ein fester Satz (7%)  auf den Kaufpreis angewandt wird.

Die Ende April veröffentlichte Änderung der Neuerung erfolgte, wie es der Ministerpräsident Bauza ausdrückte, weil die öffentliche Verwaltung, jederzeit Gesetze ändern könne, wenn es sachliche, inhaltliche oder rechnerische Fehler (errores materiales, de hecho, o aritmeticos) gegeben hätte. Immerhin nun wird das ganze etwas billiger:

Nun sieht die aktuelle Tabelle wie folgt aus:

bis 300.000 €  Kaufpreis beträgt die Steuer  7%

Höchststeuerbetrag: 21.000 €

Kaufpreis 300.000,01 € bis 500.000 €    Steuer: 8 %

Höchststeuerbetrag: 37.000 €

Kaufpreis 500.000,01 € bis 700.000 €     Steuer: 9%

Höchststeuerbetrag: 55.000 €

über 700.000 €                                   10 %

Neu ist somit, dass die neu eingeführten Preisstufen nicht mehr prozentual definiert werden, sondern mit einem festen Betrag. Wer also eine Immobilie für 500.000 € erwirbt zahlt also nicht etwa 8 % Grunderwerbssteuer (also 40.000 €) sondern vielmehr „nur“ 37.000 €. Noch größer ist die Ersparnis bei einem Kaufpreis von 700.000 €, wo die Steuer von 63.000 € (was 9 % entsprochen hätte) nun auf linear 55.000 € festgelegt wurde. Jeweils darüber liegende Kaufpreisanteile werden dann wieder mit dem in der obigen Tabelle aufgeführten Satz berechnet.

Berechnungsbeispiel bei einem Kaufpreis von 1.000.000 € gilt für den Wert bis 700.000 € der (neue) Festbetrag von 55.000 €, für die weiteren 300.000 € sodann 10 %, mithin 30.000 €, so dass die gesamte Steuerschuld in diesem Fall 85.000 € beträgt.