Das Angebot an Immobilien zur Langzeitmiete auf Mallorca ist in den vergangenen Jahren stetig umfangreicher geworden. Durch die jüngste Reform des spanischen Mietgesetzes (LAU), hat der Gesetzgeber mehr Freiraum in der Gestaltung der Mietverträge geschaffen. Dadurch hat die Langzeitvermietung für Mieter und Vermieter gleichsam nochmal an Attraktivität hinzugewonnen.
War Langzeitmiete auf Mallorca in der Vergangenheit ein Thema mit dem sich vorwiegend gutsituierte Ruheständler oder hier ansässige Unternehmen zur Unterbringung ihrer Saisonkräfte beschäftigten, sind heute Langzeitvermietungen für viele Freiberufler und ortsunabhängig arbeitende Berufsgruppen eine attraktive Möglichkeit Leben und Arbeiten in mediterranem Flair miteinander zu kombinieren. Für viele ausländische Unternehmen sind Langzeitvermietungen in den Bereichen Mitarbeitermotivation und Weiterbildung inzwischen fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Eine Mietzahlung belastet nicht den cash flow und ist als Betriebsausgabe voll absetzbar.
Im Wesentlichen sind es aber wohl zwei Entwicklungen auf die der steigende Bedarf an hochwertigen Immobilien zur Langzeitmiete auf Mallorca zurückzuführen ist. Zum einen entscheidet sich eine ständig wachsende Zahl von Mehrfachurlaubern für eine Langzeitmiete. So können Sie jederzeit spontan für einige Tage in ihrer vertrauten Finca, Villa oder ihrem Apartment ein paar entspannte Tage auf Mallorca genießen, ohne lästige Abhängigkeit von Belegungsplänen. Zum anderen nutzen Immobiliensuchende die eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchten die Langzeitmiete, um in Ruhe vor Ort nach der passenden Kaufimmobilie Ausschau zu halten.
Langzeitvermietungen auf Mallorca werden durch das spanische Mietgesetz (LAU) geregelt. Von Langzeitmiete spricht man ab einer Vertragslaufzeit von einem Jahr. In der Regel ist bei Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von zwei oder drei Monatsmieten bei dem Vermieter zu hinterlegen sowie die erste Monatsmiete und die Maklercourtage zu zahlen.